Restitutionsrecht − Das Recht der offenen Vermögensfragen

Ein erheblicher Teil meiner Mandanten hat seinen Wohnsitz im Ausland und überträgt mir die Vertretung in Bezug auf die von ihnen beanspruchten Grundstücke und sonstigen Vermögensgegenstände. Mit Kooperationspartnern in Miami/Florida (USA) und Sao Paulo/Brasilien stelle ich mich auf die Bedürfnisse ein, die meine Mandanten in ihren jeweiligen Kulturkreisen gewöhnt sind. Zu den Mandanten wird auch bei räumlicher Entfernung ein intensiver Kontakt gepflegt.

Das Recht der offenen Vermögensfragen (Restitutionsrecht) ist Teil des Wiedervereinigungsrechts. Es betrifft vermögensrechtliche Ansprüche an Vermögenswerten, die entschädigungslos enteignet und in Volkseigentum überführt wurden, gegen eine zu geringe Entschädigung enteignet wurden, durch staatliche Verwalter an Dritte veräußert wurden oder auf der Grundlage des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrats vom 09.02.1972 in Volkseigentum übergeleitet wurden.

Ferner gilt das Vermögensgesetz auch für Grundstücke und Gebäude, die auf Grund nicht kostendeckender Mieten und so eingetretene Überschuldung durch Enteignung oder Eigentumsverzicht in Volkseigentum übernommen wurden. Weiter betrifft das Vermögensgesetz auch Ansprüche an Vermögenswerten und Nutzungsrechte, die auf Grund unlauterer Machenschaften, beispielsweise Machtmissbrauch, Korruption, Nötigung oder Täuschung erworben wurden.

Überdies regelt das Vermögensgesetz die Aufhebung der staatlichen Treuhandverwaltung von Vermögenswerten der "Republikflüchtlinge". Ferner erfasst das Vermögensgesetz auch vermögensrechtliche Ansprüche von Personen, die in der Zeit vom 30.01.1933 bis 08.05.1945 aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen Vermögen verloren haben.

Schließlich gilt es auch für die Rückgabe von Vermögenswerten, die im Zusammenhang mit aufgehobenen rechtsstaatswidrigen Entscheidungen steht. Das Vermögensgesetz gilt u.a. nicht für Enteignungen von Vermögenswerten "auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage", das sind Enteignungen in den Jahren 1945 bis 1949.