Grundstücksrecht in Berlin Waidmannslust
Rechtsanwalt Klaus Merten

Als Recht an einem Grundstück kommen neben dem Eigentum als Vollrecht und dem Erbbaurecht als grundstücksgleichem Recht die beschränkten dinglichen Rechte in Betracht: Grunddienstbarkeit, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Nießbrauch, Reallast, dingliches Vorkaufsrecht, Grundpfandrechte.

Zu unseren Mandanten zählen Wohnungs- und Immobilieneigentümer, Vermieter sowie Hausverwaltungen in Berlin und Umgebung.

Rechtsanwaltskanzlei in Waidmannslust:

Rechtsanwalt Klaus Merten ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und auf das Recht rund um die Immobilie spezialisiert.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klaus Merten befindet sich in Berlin Waidmannslust. Bitte vereinbarten Sie einen Termin unter 030 - 4 14 01 90.