Erstrittene mietrechtliche und veröffentlichte Entscheidungen

Zur Zwangsräumung (Berliner Räumung)

Der Leitsatz einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.08.2006 veröffentlicht in: Das Grundeigentum 2006, 1294 lautet:

Zur Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf die Herausgabe der Wohnung bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts (Bestätigung von BGH GE 2006, 110 = NZM 2006, 149).

Zur verbotenen Eigenmacht

Der Leitsatz einer Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 28.11.2006 veröffentlicht in: Das Grundeigentum 2007, 150 lautet:

  • Die Unterbrechung der Stromversorgung durch den Vermieter ist verbotene Eigenmacht, wenn der Mieter Vertragspartner des Stromlieferanten ist.
  • Jedenfalls nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter von Wohnraum berechtigt, wegen erheblicher Mietrückstände die Wasserversorgung für die Wohnung zu unterbrechen; eine Besitzstörung liegt darin nicht.