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Der Leitsatz einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.08.2006 veröffentlicht in: Das Grundeigentum 2006, 1294 lautet:
Zur Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf die Herausgabe der Wohnung bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts (Bestätigung von BGH GE 2006, 110 = NZM 2006, 149).
Der Leitsatz einer Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 28.11.2006 veröffentlicht in: Das Grundeigentum 2007, 150 lautet: